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Erbschaftsrechner

Islamische Erbaufteilung

Erbschaftsrechner
Islamische Erbaufteilung
1
Setup
2
Ehegatte
3
Eltern
4
Kinder
5
Geschwister
Nachlass und Geschlecht des Verstorbenen
Geben Sie den Nachlasswert ein und wählen Sie das Geschlecht
Hatte der Verstorbene Ehefrauen?
Im Islam sind bis zu vier Ehefrauen erlaubt
Anzahl Ehefrauen
0
Eltern und Großeltern
Geben Sie die überlebenden Eltern und Großeltern an
Vater
Mutter
Großvater (väterl.)
Großmutter (väterl.)
Großmutter (müttl.)
Söhne und Töchter
Direkte Kinder des Verstorbenen
Anzahl Söhne
0
Anzahl Töchter
0
Geschwister
Geschwister des Verstorbenen
Vollbrüder
0
Vollschwestern
0
Halbbrüder (väterl.)
0
Halbschwestern (väterl.)
0
Halbgeschwister (müttl.)
0
Erbteile
Nach islamischem Recht berechnete Anteile
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Über das Tool

Islamischer Erbschaftsrechner -- Berechnung der Erbanteile nach der Scharia

Das islamische Erbrecht, bekannt als Ilm al-Faraid (Wissenschaft der Pflichtanteile), ist eines der prazisesten kodifizierten Erbschaftssysteme der Menschheitsgeschichte. Es leitet sich direkt aus dem Koran, der Sunna des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) und dem Gelehrtenkonsens (Idschma) ab und stellt sicher, dass jeder berechtigte Erbe seinen gottlich bestimmten Anteil am Nachlass des Verstorbenen erhalt. Der islamische Erbschaftsrechner auf Get-Tools bietet Ihnen ein umfassendes, schrittweises digitales Werkzeug, das den Anteil jedes Erben prazise berechnet und dabei das gesamte Spektrum der juristischen Regeln anwendet -- einschliesslich fester Anteile (Furud al-Muqaddarah), Restvermogen (Asaba), Ausschluss (Hadschb), proportionaler Kurzung (Awl) und Uberschussverteilung (Radd).

Grundlagen des islamischen Erbrechts

Die primare Quelle des islamischen Erbrechts liegt in der Sure An-Nisa (Kapitel 4) des Korans, insbesondere in den Versen 11, 12 und 176, die die Anteile von Eltern, Ehepartnern, Kindern und Geschwistern ausfuhrlich darlegen. Der Prophet (Friede sei mit ihm) hat diese Regeln durch zahlreiche Hadithe weiter erlautert und dabei Falle wie den Anteil der Grossmutter und die Rangfolge unter den Resterben behandelt. Uber vierzehn Jahrhunderte haben islamische Gelehrte einen hochentwickelten Wissenskorpus um diese Verse herum entwickelt und ein mathematisch prazises System geschaffen, das Streitigkeiten weitgehend ausschliesst. Dieser Rechner implementiert die vorherrschenden sunnitischen Rechtspositionen, die in den vier grossen Rechtsschulen (Hanafi, Maliki, Schafii und Hanbali) weithin anerkannt sind.

So funktioniert der Rechner

Die Verwendung des Rechners ist unkompliziert und erfordert keine Vorkenntnisse im Erbrecht. Der Prozess ist in funf intuitive Schritte gegliedert. Zuerst geben Sie den Gesamtwert des Nachlasses ein (optional) und wahlen das Geschlecht des Verstorbenen sowie die gewunschte Wahrung aus uber 100 weltweit unterstutzten Wahrungen. Zweitens geben Sie an, ob der Verstorbene einen Ehepartner oder Ehepartnerinnen hatte. Drittens legen Sie fest, welche Eltern und Grosseltern noch leben. Viertens tragen Sie die Anzahl der Sohne und Tochter ein. Schliesslich machen Sie Angaben zu den Geschwistern -- Vollgeschwister, vaterliche Halbgeschwister und mutterliche Halbgeschwister. Nach der Dateneingabe verarbeitet der Rechner sofort alle Informationen und prasentiert eine detaillierte Ergebnistabelle mit dem Namen jedes Erben, dem Bruchanteil, dem Prozentsatz und dem Geldbetrag.

Die sechs vorgeschriebenen Anteile im Islam

Der Koran schreibt genau sechs feste Bruchanteile vor, die bestimmte Erbenkategorien erhalten konnen:

  • Die Halfte (1/2): Zugewiesen dem Ehemann ohne Nachkommen, einer einzigen Tochter ohne Sohn oder einer einzigen Vollschwester in Abwesenheit eines Bruders, des Vaters und von Nachkommen.
  • Ein Viertel (1/4): Anteil des Ehemanns bei Nachkommen oder Anteil der Ehefrau(en) ohne Nachkommen.
  • Ein Achtel (1/8): Anteil der Ehefrau(en) bei Nachkommen.
  • Zwei Drittel (2/3): Fur zwei oder mehr Tochter ohne Sohn oder zwei oder mehr Vollschwestern unter bestimmten Bedingungen.
  • Ein Drittel (1/3): Anteil der Mutter ohne Nachkommen und ohne Geschwistergruppe oder Gemeinschaftsanteil von zwei oder mehr mutterlichen Halbgeschwistern.
  • Ein Sechstel (1/6): Anteil des Vaters bei einem Sohn, der Mutter bei Nachkommen oder einer Geschwistergruppe, der Grossmutter oder eines einzelnen mutterlichen Halbgeschwisters.

Awl und Radd -- Besondere Umverteilungsregeln

Zwei wichtige Mechanismen gewahrleisten Gerechtigkeit, wenn die vorgeschriebenen Anteile den Nachlass nicht exakt aufbrauchen. Awl (proportionale Kurzung) wird ausgelost, wenn die Summe aller festen Anteile den Nachlass ubersteigt -- in diesem Fall wird jeder Anteil proportional reduziert. Radd (Uberschussumverteilung) tritt ein, wenn die festen Anteile insgesamt weniger als den Nachlass ausmachen und kein Resterbe (Asaba) vorhanden ist -- der Uberschuss wird dann proportional an die Festanteil-Erben verteilt, mit Ausnahme der Ehepartner. Dieser Rechner erkennt und wendet beide Mechanismen automatisch an.

Ausschlussregeln (Hadschb)

Hadschb bezeichnet die Regeln, nach denen bestimmte Erben teilweise oder vollstandig vom Erbe ausgeschlossen werden, weil ein naherer Verwandter vorhanden ist. Zum Beispiel wird der Grossvater vaterlicherseits durch den Vater ausgeschlossen, alle Geschwister werden durch den Vater oder durch Sohne ausgeschlossen, und vaterliche Halbgeschwister werden durch Vollbruder ausgeschlossen. Der Rechner wendet alle Standard-Ausschlussregeln automatisch an und zeigt eine klare Liste der ausgeschlossenen Erben mit dem jeweiligen Ausschlussgrund an.

Datenschutz und Sicherheit

Alle Berechnungen werden vollstandig in Ihrem Browser mittels JavaScript durchgefuhrt. Es werden keine personlichen oder finanziellen Daten an einen Server ubermittelt. Ihre Informationen bleiben vollstandig privat, und nichts wird gespeichert oder protokolliert.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner deckt die gangigsten Erbszenarien nach sunnitischer Rechtsprechung ab. Fur aussergewohnliche oder komplexe Falle wird dringend empfohlen, einen qualifizierten islamischen Gelehrten oder zertifizierten Scharia-Berater zu konsultieren. Dieses Werkzeug dient Bildungs- und Unterstutzungszwecken und ersetzt kein formelles rechtliches oder religioses Gutachten (Fatwa).

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